Um Ihnen verschreibungspflichtige Medikamente
senden zu können, benötigen wir Ihr
Rezept im Original. Direktbestellungen im Internet ohne Vorlage eines Originalrezeptes sind in Deutschland gesetzlich verboten.
Rezepte über Tierarzneimittel oder Betäubungsmittel dürfen nicht im
Rahmen des
Versandhandels beliefert werden und daher auch nicht an uns per Post
geschickt
werden.
So bekommen Sie Ihre auf Rezept verschriebenen Medikamente bei www.sanimedius.de:
- Rezept vom Arzt holen
- Rezept senden an:
Sanimedius-Apotheke Rosenthaler Platz
Weinbergsweg 1
10119 Berlin
Wir übernehmen das Porto für Sie: Freiumschläge
anfordern
- Ihre Medikamente kommen nach spätestens 3-4 Tagen per Post.
Wichtige Informationen
Nach Erhalt Ihres Rezeptes wird Ihre Bestellung unverzüglich bearbeitet.
Wir prüfen,
ob alle Angaben auf dem Rezept vollständig sind, klären eventuelle
Unstimmigkeiten
direkt mit Ihrem verschreibenden Arzt ab und prüfen Ihre bestellten
Arzneimittel im
Hinblick auf Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten. Erst der Erhalt des Originalrezeptes stellt für uns eine Bestellung dar. Kassenrezepte rechnen
wir
direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sollte die Lieferanschrift von der
Adresse, die
auf dem Rezept eingetragen ist, abweichen, so teilen Sie uns bitte die
Anschrift
mit, an die Ihre Bestellung ausgeliefert werden soll.
Kassenrezepte
Zuzahlung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie erhalten eine Rechnung über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen, die Sie ggf. Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Befreiung einreichen können.
Mehrkosten-Zuzahlung
Bei Kassenrezepten kann es vorkommen, dass der Originalpreis des
Medikamentes höher
ist als der Festbetrag, der von der Krankenkasse bezahlt wird. In diesem
Fall
informieren wir Sie über die zusätzlich zur Zuzahlung anfallende Mehrkosten-Zuzahlung. Sie erhalten zusammen mit Ihrer Arzneimittellieferung
eine
Rechnung mit Zahlschein über die Rezeptgebühren und eventuell anfallende Mehrkosten-Zuzahlungen mit der Bitte, die Rechnung innerhalb von 8 Tagen zu
begleichen.
Befreiungsausweis
Wenn Sie von der Krankenkasse einen Befreiungsausweis erhalten haben und
von der
Zuzahlung befreit sind, benötigen wir eine Kopie Ihres Befreiungsausweises
per Post
oder per Fax (030-44341492). Wir bearbeiten Ihre Onlinebestellung sobald Ihr Originalrezept, Ihre Befreiungsnummer und das Ausstellungsdatum Ihres Befreiungsausweises in unserer Apotheke vorliegen. Auch wenn Sie von der
Zuzahlung
(Rezeptgebühren) befreit sind, sind die Mehrkosten, die über den von den Krankenkassen festgelegten Festbetrag hinausgehen, von Ihnen als
Versicherten zu
übernehmen. Das gilt sogar für Kinder, die ja von den Rezeptgebühren bis zum 18.
Lebensjahr befreit sind.
Privat-Rezepte
Privat-Versicherte erhalten ihr quittiertes Original-Rezept zusammen mit
einer von
uns quittierten Fotokopie gemeinsam mit ihrer Arzneimittellieferung zurück.
Der
Sendung liegt eine Rechnung mit Zahlschein bei, die innerhalb von 8 Tagen
überwiesen
werden soll.
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